Sonderflächen
Hundeauslaufgebiete
Nach vielen Gesprächen mit Ämtern, Experten und Beteiligten schlagen wir drei Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 7,9 ha vor, wo Hunde ohne Leine nach den gesetzlichen Vorgaben frei laufen dürften. Notwendig wird allerdings eine regelmäßige Mahd der Einzelflächen, um das Verbuschen zu verhindern. Um dies für den Landwirt nicht zu einer Zumutung zu machen, darf sich nicht zuviel Hundekot auf der Fläche befinden! Die
Abgrenzung der gewählten Flächen ist einfach nachvollziehbar und könnte durch Hinweistafeln zur Reglementierung, sowie Kotmülleimer am Scharpenacker Weg ergänzt werden. Auf den übrigen Flächen sollte aus Gründen des Miteinanders der verschiedensten Nutzer Leinenpflicht bestehen. Übrigens: Bisher war KEIN Hundeauslauf erlaubt!
   

Modellmobile, Drachenflug u.ä.
Auf Wiesenflächen von insg. ca. 17 ha im Bereich des Höhenzuges bitten wir um die Erlaubnis für die bisher verbotenen Freizeitaktivitäten "Modellmobile" (Fahr- u. Flugzeuge, Hubschrauber) und "Drachenflug u.ä." (Windvögel, Lenkdrachen, Gleitschirmflug ohne technische Starthilfen) unter folgenden Bedingungen:
>    Keine Modelle mit Verbrennungsmotoren
>    Unfallrisiko bei den Betreibern
>    Um Unfälle möglichst auszuschließen, sollten die Aktivitäten bezüglich der Nutzeranzahl, der Windverhältnisse und der Anwesenheit von Reitern entsprechend reglementiert werden

Übrigens: Für die Pflege der Modellflugflächen hat sich bereis der FMC Lichtenplatz e.V. angeboten. Ein Dankeschön dafür!

Alles Weitere finden Sie auch hier auf Klick im Gesamtkonzept.  Vielen Dank für Ihr Interesse!