|
Grundsätze:
I. Achtung vor dem Leben und
Sorge für die Gemeinschaft des Lebens
2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl
und Liebe sorgen.
-
Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung und Gebrauch der
natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist, Umweltschäden
zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
-
Bekräftigen, dass mit mehr Freiheit, Wissen und Macht auch die Verantwortung
für die Förderung des Gemeinwohls wächst.
|
|