Grundsätze: 
I. Achtung vor dem Leben und Sorge für die Gemeinschaft des Lebens

2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl und Liebe sorgen.

  1. Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist, Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
  2. Bekräftigen, dass mit mehr Freiheit, Wissen und Macht auch die Verantwortung für die Förderung des Gemeinwohls wächst.