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Grundsätze:
II. Ökologische Ganzheit
5. Die Ganzheit der Ökosysteme der Erde schützen und wiederherstellen,
vor allem die biologische Vielfalt und die natürlichen Prozesse, die
das Leben erhalten.
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Auf allen Ebenen Pläne und Regeln für eine nachhaltige Entwicklung
annehmen, damit Schutz und Wiederherstellung der Umwelt integraler Bestandteil
aller Entwicklungsinitiativen werden.
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Den Bestand und die Neueinrichtung von Naturschutzgebieten und Biosphären-Reservaten
fördern, auch von Wildnisgebieten und geschützten Ozeanen, um
die Lebensgrundlagen der Erde zu schützen, biologische Vielfalt zu
erhalten und unser Naturerbe zu bewahren.
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Die Erholung gefährdeter Artenbestände und Ökosysteme fördern.
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Standortfremde oder genetisch manipulierte Organismen kontrollieren und
entfernen, wenn sie einheimischen Arten oder der Umwelt schaden; die Ansiedlung
derartiger schädlicher Organismen verhindern.
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Erneuerbare Ressourcen wie Wasser, Boden, Wald, Lebewesen der Meere so
sorgsam nutzen, dass die Erneuerungsraten nicht überschritten werden
und die ökologischen Systeme stabil bleiben.
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Nicht erneuerbare Ressourcen wie Mineralien und fossile Brennstoffe so
fördern und verbrauchen, dass sie nur langsam erschöpft werden
und dabei keine ernsthaften Umweltschäden entstehen.
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