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Grundsätze:
III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
10. Sicherstellen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten und Einrichtungen
auf allen Ebenen die gerechte und nachhaltige Entwicklung voranbringen.
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Die gerechte Verteilung von Reichtum innerhalb und zwischen den Nationen
fördern.
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Die intellektuellen, finanziellen, technischen und sozialen Ressourcen
der Entwicklungsländer steigern und sie von drückender Schuldenlast
befreien.
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Sicherstellen, dass der gesamte Handel zum nachhaltigen Gebrauch der Ressourcen,
zum Umweltschutz und zu fortschrittlichen Arbeitsbedingungen beiträgt.
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Von multinationalen Unternehmen und internationalen Finanzorganisationen
verlangen, transparent im Sinne des Gemeinwohls zu handeln, und sie gleichzeitig
für die Folgen ihres Handelns verantwortlich machen.
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