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Grundsätze:
III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
11. Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für
nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung,
Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
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Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und jede Gewalt
gegen sie beenden.
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Die aktive Teilhabe der Frauen an allen Bereichen des wirtschaftlichen,
politischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens als gleichberechtigte
Partnerinnen, Entscheidungsträgerinnen und Führungskräfte
fördern.
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Familien stärken und die Sicherheit und liebevolle Entfaltung aller
Familienmitglieder gewährleisten.
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