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Grundsätze:
III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
9. Armut beseitigen als ethisches, soziales und ökologisches Gebot.
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Das Recht aller Menschen auf Trinkwasser, saubere Luft, ausreichende und
sichere Ernährung, unvergiftete Böden, Obdach und sichere sanitäre
Einrichtungen garantieren und die Bereitstellung der dafür erforderlichen
nationalen und internationalen Ressourcen sicherstellen.
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Allen Menschen den Zugang zu Bildung und den Ressourcen für einen
nachhaltigen Lebensunterhalt verschaffen. Für Menschen, die ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, ein Netz sozialer
Sicherung bereithalten.
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Die Unbeachteten achten, die Verwundbaren schützen, den Leidenden
dienen und ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln
und ihre Ziele zu verfolgen.
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