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Grundsätze:
III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
13. Demokratische Einrichtungen auf allen Ebenen stärken, für
Transparenz und Rechen-schaftspflicht bei der Ausübung von Macht sorgen,
einschließlich Mitbestimmung und rechtlichem Gehör.
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Am Recht eines jeden Menschen auf klare und rechtzeitige Information in
Umweltbelangen und allen Entwicklungsplänen und -tätigkeiten,
die ihn berühren können oder an denen er interessiert ist, festhalten.
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Die lokale, regionale und globale Zivilgesellschaft unterstützen und
die sinnvolle Mitwirkung aller interessierten Personen und Institutionen
bei der Entscheidungsfindung fördern.
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Das Recht auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Organisationsfreiheit
und die Freiheit, abweichende Meinungen zu vertreten, schützen.
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Effektiven und effizienten Zugang zu Verwaltungsverfahren und unabhängigen
Gerichtsverfahren vorsehen, die drohende oder tatsächliche Umweltschäden
unterbinden und wiedergutmachen.
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Korruption in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen bekämpfen.
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Lokale Gemeinschaften stärken und ihnen ermöglichen, ihre Umwelt
zu schützen. Die Verantwortung für den Umweltschutz auf die Verwaltungsebenen
übertragen, auf denen sie am effektivsten wahrgenommen werden kann.
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