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Grundsätze:
III. Soziale und wirtschaftliche
Gerechtigkeit
16. Eine Kultur der Toleranz, der Gewaltlosigkeit und des Friedens
fördern.
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Zu gegenseitigem Verstehen, zu Solidarität und Zusammenarbeit unter
allen Völkern und zwischen den Nationen ermutigen und dies unterstützen.
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Umfassende Strategien zur Vermeidung gewaltsamer Konflikte umsetzen und
gemeinschaftliche Wege zur Problembewältigung nutzen, um ökologische
und andere Konflikte anzugehen und zu lösen.
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Nationale Sicherheitssysteme auf ein nicht bedrohliches Verteidigungsniveau
abrüsten und die Umwandlung militärischer Einrichtungen für
friedliche Zwecke, einschließlich ökologischer Wiederherstellung,
fördern.
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Nukleare, biologische und giftige Waffen sowie andere Massenvernichtungswaffen
vollständig beseitigen.
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Sicherstellen, dass die Nutzung des erdnahen und auch des ganzen übrigen
Weltraumes Umweltschutz und Frieden fördern.
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Anerkennen, dass Frieden die Gesamtheit dessen ist, das geschaffen wird
durch rechte Beziehungen zu sich selbst, zu anderen Personen, anderen Kulturen,
anderen Lebewesen, der Erde und dem größeren Ganzen, zu dem
alles gehört.
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