Stichworte 
»Frauenrechte / Gleichberechtigung«



 
III.11. Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung, Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
 
III.11.a.
Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und jede Gewalt gegen sie beenden.
 
III.11.b.  Die aktive Teilhabe der Frauen an allen Bereichen des wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens als gleichberechtigte Partnerinnen, Entscheidungsträgerinnen und Führungskräfte fördern. 
x