|
Stichworte
»Frauenrechte / Gleichberechtigung«
III.11. |
Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für
nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung,
Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
|
III.11.a. |
Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und
jede Gewalt gegen sie beenden.
|
III.11.b. |
Die aktive Teilhabe der Frauen an allen Bereichen des wirtschaftlichen,
politischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens als gleichberechtigte
Partnerinnen, Entscheidungsträgerinnen und Führungskräfte
fördern. |
|
|