Stichwort »Indigene«



 
II.8.b Das überlieferte Wissen und die spirituelle Weisheit aller Kulturen, die zu Umweltschutz und menschlichem Wohlergehen beitragen, anerkennen und bewahren. 
 
III.12. Am Recht aller - ohne Ausnahme - auf eine natürliche und soziale Umwelt festhalten, welche Menschenwürde, körperliche Gesundheit und spirituelles Wohlergehen unterstützt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Rechten von indigenen Völkern und Minderheiten.
 
III.12.b
Das Recht indigener Völker auf eigene Spiritualität, Kenntnisse, Ländereien und Ressourcen und ihren damit verbundenen nachhaltigen Lebensunterhalt bestätigen. 
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