|
Stichwort »Indigene«
II.8.b |
Das überlieferte Wissen und die spirituelle Weisheit aller Kulturen,
die zu Umweltschutz und menschlichem Wohlergehen beitragen, anerkennen
und bewahren.
|
III.12. |
Am Recht aller - ohne Ausnahme - auf eine natürliche und soziale
Umwelt festhalten, welche Menschenwürde, körperliche Gesundheit
und spirituelles Wohlergehen unterstützt. Besondere Aufmerksamkeit
gilt dabei den Rechten von indigenen Völkern und Minderheiten.
|
III.12.b |
Das Recht indigener Völker auf eigene Spiritualität,
Kenntnisse, Ländereien und Ressourcen und ihren damit verbundenen
nachhaltigen Lebensunterhalt bestätigen.
|
|
|