Stichwort »Informationen«



 
II.8.c Sicherstellen, dass alle Informationen, die wesentlich und wichtig für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz sind, öffentlich verfügbar bleiben, auch die genetischen Informationen.
 
IV.13.a
Am Recht eines jeden Menschen auf klare und rechtzeitige Information in Umweltbelangen und allen Entwicklungsplänen und -tätigkeiten, die ihn berühren können oder an denen er interessiert ist, festhalten.
 
IV.13.d
Effektiven und effizienten Zugang zu Verwaltungsverfahren und unabhängigen Gerichtsverfahren vorsehen, die drohende oder tatsächliche Umweltschäden unterbinden und wiedergutmachen.
 
IV.14.c Die Funktion der Massenmedien stärken, Bewusstsein für die ökologischen und sozialen Herausforderungen zu wecken. 
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