Stichworte
»Bioprodukte / Kosten- bzw. Preiswahrheit«



 
II.7.d.  Die vollen ökologischen und sozialen Kosten von Gütern und Dienstleistungen in den Verkaufspreis einbeziehen. Den Verbrauchern dadurch ermöglichen, die Produkte mit den höchsten ökologischen und sozialen Standards zu erkennen.
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