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Stichwort »Vorsorge«
II.6. |
Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik.
Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
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II.6.a |
Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler
Umweltschäden zu verhindern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse
fehlen oder keine abschließende Risikoanalyse zulassen.
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II.6.c |
Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen,
langfristigen, indirekten, weiträumigen und globalen Folgen menschlichen
Handelns gründlich erwogen werden.
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II.6.d |
Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung
von radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen.
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II.6.e |
Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen,
vermeiden. |
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