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Stichwort »Artenschutz«
II.5.c. |
Die Erholung gefährdeter Artenbestände und Ökosysteme
fördern.
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II.5.d. |
Standortfremde oder genetisch manipulierte Organismen kontrollieren
und entfernen, wenn sie einheimischen Arten oder der Umwelt schaden; die
Ansiedlung derartiger schädlicher Organismen verhindern |
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