Stichwort »Artenschutz«



 
II.5.c. Die Erholung gefährdeter Artenbestände und Ökosysteme fördern.
 
II.5.d. Standortfremde oder genetisch manipulierte Organismen kontrollieren und entfernen, wenn sie einheimischen Arten oder der Umwelt schaden; die Ansiedlung derartiger schädlicher Organismen verhindern
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