Stichwort »Globalisierung«



 
II.7.c Die Entwicklung, Anwendung und gerechte globale Verbreitung umweltschonender Techniken fördern. 
 
II.8. Das Studium ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben und den offenen Austausch der erworbenen Erkenntnisse und deren weltweite Anwendung fördern.
 
II.8.a
Die internationale wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zu nachhaltiger Entwicklung unterstützen und dabei die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders berücksichtigen.
III.10.b Die intellektuellen, finanziellen, technischen und sozialen Ressourcen der Entwicklungsländer steigern und sie von drückender Schuldenlast befreien.
 
III.10.c Sicherstellen, dass der gesamte Handel zum nachhaltigen Gebrauch der Ressourcen, zum Umweltschutz und zu fortschrittlichen Arbeitsbedingungen beiträgt. 
 
III.10.d Von multinationalen Unternehmen und internationalen Finanzorganisationen verlangen, transparent im Sinne des Gemeinwohls zu handeln, und sie gleichzeitig für die Folgen ihres Handelns verantwortlich machen.
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