Stichwort »Gewaltlosigkeit«



 
III.11.a
Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und jede Gewalt gegen sie beenden.
 
IV.16. Eine Kultur der Toleranz, der Gewaltlosigkeit und des Friedens fördern.
 
IV.16.b
Umfassende Strategien zur Vermeidung gewaltsamer Konflikte umsetzen und gemeinschaftliche Wege zur Problembewältigung nutzen, um ökologische und andere Konflikte anzugehen und zu lösen.
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