Stichwort »Gewaltlosigkeit«
III.11.
a
Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und jede Gewalt gegen sie beenden.
IV.16.
Eine Kultur der Toleranz, der Gewaltlosigkeit und des Friedens fördern.
IV.16.
b
Umfassende Strategien zur Vermeidung gewaltsamer Konflikte umsetzen und gemeinschaftliche Wege zur Problembewältigung nutzen, um ökologische und andere Konflikte anzugehen und zu lösen.
x