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Stichwort »Menschenrechte«
I.2.a |
Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung
und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist,
Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
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I.3.a |
Sicherstellen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten
überall gewährleistet werden und jeder Mensch die Chance bekommt,
seine Begabungen voll zu entfalten.
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II.7 |
Produktion, Konsum und Reproduktion so gestalten, dass sie
die Erneuerungskräfte der Erde, die Menschenrechte und das Gemeinwohl
sichern.
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III.11.a |
Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sichern und
jede Gewalt gegen sie beenden.
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IV.13.a |
Am Recht eines jeden Menschen auf klare und rechtzeitige
Information in Umweltbelangen und allen Entwicklungsplänen und -tätigkeiten,
die ihn berühren können oder an denen er interessiert ist, festhalten.
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