I.2.a |
Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung
und Gebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist,
Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zu schützen.
|
I.3. |
Gerechte, partizipatorische, nachhaltige und friedliche demokratische
Gesellschaften aufbauen.
|
I.4. |
Die Fülle und Schönheit der Erde für heutige
und zukünftige Generationen sichern.
|
II.5.a |
Auf allen Ebenen Pläne und Regeln für eine nachhaltige
Entwicklung annehmen, damit Schutz und Wiederherstellung der Umwelt integraler
Bestandteil aller Entwicklungsinitiativen werden.
|
II.5.e |
Erneuerbare Ressourcen wie Wasser, Boden, Wald, Lebewesen der Meere
so sorgsam nutzen, dass die Erneuerungsraten nicht überschritten werden
und die ökologischen Systeme stabil bleiben.
|
II.7 |
Produktion, Konsum und Reproduktion so gestalten, dass sie die Erneuerungskräfte
der Erde, die Menschenrechte und das Gemeinwohl sichern.
|
II.7.f |
Einen Lebensstil praktizieren, der die Lebensqualität und materielle
Suffizienz in einer begrenzten Welt betont.
|
II.8. |
Das Studium ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben und den offenen
Austausch der erworbenen Erkenntnisse und deren weltweite Anwendung fördern.
|
II.8.a |
Die internationale wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
zu nachhaltiger Entwicklung unterstützen und dabei die Bedürfnisse
der Entwicklungsländer besonders berücksichtigen.
|
III.9.b |
Allen Menschen den Zugang zu Bildung und den Ressourcen für einen
nachhaltigen Lebensunterhalt verschaffen. Für Menschen, die ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, ein Netz sozialer
Sicherung bereithalten.
|
III.10. |
Sicherstellen, dass wirtschaftliche Tätigkeiten und Einrichtungen
auf allen Ebenen die gerechte und nachhaltige Entwicklung voranbringen.
|
III.11. |
Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Voraussetzung für
nachhaltige Entwicklung bejahen und den universellen Zugang zu Bildung,
Gesundheitswesen und Wirtschaftsmöglichkeiten gewährleisten.
|
III.12.c |
Die jungen Menschen in unseren Gemeinschaften achten und unterstützen,
damit sie ihre unverzichtbare Rolle beim Aufbau nachhaltiger Gesellschaften
erfüllen können.
|
IV.14. |
In die formale Bildung und in das lebenslange Lernen das Wissen, die
Werte und Fähigkeiten integrieren, die für eine nachhaltige Lebensweise
nötig sind.
|
IV.14.b |
Das Mitwirken von Kunst und Kultur sowie der Geistes-, Sozial- und
Naturwissenschaften bei der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
fördern.
|
IV.14.d |
Die Bedeutung der moralischen und spirituellen Bildung für einen
nachhaltigen Lebensstil anerkennen. |